Beglaubigte Übersetzungen
von vereidigten ÜbersetzerInnen

Unsere vereidigten ÜbersetzerInnen sind gerichtlich ermächtigt, Übersetzungen zu beglaubigen.

Beglaubigte Übersetzungen
von vereidigten ÜbersetzerInnen

Unsere vereidigten ÜbersetzerInnen sind gerichtlich ermächtigt, Übersetzungen zu beglaubigen.

Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Ihre Dokumente rechtssicher übersetzt

Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Übersetzer und Übersetzerinnen der KERN AG sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

Ihre ExpertInnen für amtlich beglaubigte Übersetzungen

Unser weltweites Geschäftsstellennetz mit über 50 Übersetzungsbüros garantiert mit unserem Service, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb von Deutschland bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt werden. Falls nötig können durch unsere Experten die benötigten Dokumente auch überbeglaubigt werden, sodass sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen. Hierfür erstellt Ihnen unser Übersetzungsbüro gern ein sogenanntes Translator’s Certificate.

Sie wollen Dokumente beglaubigt übersetzen lassen?

Ihr Dokument können Sie uns über das Online-Formular, per Post an eine der über 50 Filialen oder einfach per E-Mail an info@e-kern.com senden – wir werden Ihnen schnellstmöglich ein Angebot schicken!

Unser Angebot für Unternehmen

Unsere vereidigten ÜbersetzerInnen sind gerichtlich ermächtigt und fertigen rechtssichere beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte und internationale Geschäftsbeziehungen an. Mit über 50 Standorten weltweit garantieren wir, dass Ihre Dokumente den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Ziellandes entsprechen.

Beglaubigte Übersetzungen in Rekordzeit

Clicktranslate – die Online-Lösung für Privatpersonen

Lassen Sie Ihre persönlichen Dokumente wie Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Führerscheine von vereidigten ÜbersetzerInnen beglaubigt übersetzen. Clicktranslate bietet Ihnen eine unkomplizierte Online-Lösung mit professioneller Bearbeitung und amtlicher Anerkennung – ideal für Behördengänge und offizielle Anträge.

Unser Angebot für PrivatkundInnen

Beglaubigte Übersetzungen in Rekordzeit – Verlässlich, professionell, weltweit. Fordern Sie gleich Ihre Übersetzung unter cklicktranslate.net an, zum Beispiel für die folgenden Dokumente:

FAQ zur beglaubigten Übersetzung

Häufige Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen: Erfahren Sie, wie unsere vereidigten FachübersetzerInnen Ihre offiziellen Dokumente zuverlässig, vertraulich und rechtskonform in die gewünschte Sprache übertragen – inklusive Beglaubigung für Ämter, Behörden und Gerichte.

Die Vorteile einer beglaubigten Übersetzung durch unsere vereidigten Übersetzer und Übersetzerinnen liegen auf der Hand. So besitzt eine beglaubigte Übersetzung rechtliche Gültigkeit und wird von Behörden und Gerichten anerkannt. Dies verkürzt gegen den jeweiligen Prozess und erspart Ihnen unnötigen „Schleifen“ mit den jeweiligen Ämtern etc.

Selbstverständlich werden unsere beglaubigten Übersetzungen von qualifizierten und vereidigten ÜbersetzerInnen angefertigt worden. Damit gewährleisten wir eine hohe Qualität und Sie können sich sicher sein, dass alle wichtigen Informationen einwandfrei wiedergeben werden.

Zudem ist eine beglaubigte Übersetzung oft notwendig, um offizielle Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse im Ausland verwenden zu können.

Sparen Sie sich dementsprechend Zeit, ggf. unnötigen Ärger und Aufwand und vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Es gibt eine Reihe an Gründen und Anlässen, für die Sie zwingend eine beglaubigte Übersetzung benötigen.

So brauchen Sie etwa für Bewerbungen, egal ob auf einen Job, Studium o.Ä., im Ausland oder bei Auslandsstudienprogrammen zumeist beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten, wie etwa Zeugnisse oder Zertifikate. Dies gilt im Anschluss in der Regel auch für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis oder eines Arbeitsvisum. Hierzu wird oft eine beglaubigte Übersetzung von bestimmten Dokumenten, wie z.B. des Arbeitsvertrages, benötigt.

Internationale Hochzeiten, und auch Scheidungen, setzen oftmals eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde voraus.

Auch für die Einreise in ein anderes Land kann es vorkommen, dass man eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses oder des Visums benötigt.

Ähnlich verhält es sich bei der Gründung eines Unternehmens oder der Gründung einer Niederlassung im Ausland. Auch hierfür müssen zumeist offizielle Dokumente, wie z.B. die Satzung, beglaubigt übersetzt werden.

Möchten Sie zudem im Ausland ein Bankkonto eröffnen oder einen Kredit beantragen, kann es sein, dass Sie beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten vorlegen müssen. Dazu zählen häufig Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheinigungen oder Jahresabschlüsse.

Unsere Übersetzer und Übersetzerinnen können in allen Sprachen beglaubigt übersetzen. Neben den klassischen Weltsprachen wie beispielsweise Deutsch, Englisch, Chinesisch und Französisch fertigt unser Übersetzungsbüro gerne eine Beglaubigung für über 132 Sprachen an.

Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter gewünschte Lieferzeit, Sprachkombination und Umfang des Textes. Ein genaues Angebot können wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Dokumente geben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungen rechtlicher Dokumente.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Komplexität des Dokuments ab. In der Regel bieten wir Express-Übersetzungen an, die innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt werden können.

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem/einer ermächtigten oder vereidigten ÜbersetzerIn angefertigt und mit Stempel sowie Unterschrift versehen, um die Echtheit und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original zu bestätigen. Sie ist für offizielle Zwecke erforderlich, z. B. für Behörden, Gerichte oder Universitäten.

Eine Fachübersetzung hingegen wird von spezialisierten Übersetzern und Übersetzerinnen angefertigt, die tiefgehendes Wissen in bestimmten Branchen wie Medizin, Recht oder Technik haben. Sie ist nicht zwingend beglaubigt, aber sprachlich und fachlich präzise.

Nur ermächtigte, vereidigte oder beeidigte ÜbersetzerInnen dürfen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Sie sind von einem Gericht oder einer Behörde in Deutschland offiziell ernannt und dürfen ihre Unterschrift und ihren Stempel auf die Übersetzung setzen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten Sie unverbindlich zur für Sie passenden Lösung. Sie können uns Ihr Dokument zusenden oder direkt mit unseren ExpertInnen sprechen, um Informationen zu Preisen, Bearbeitungszeit und Anforderungen zu erhalten.

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Vereinbaren Sie direkt einen Termin, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr persönlich für Sie da.

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